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Seit Februar ist mein Buch «Discount-Detekiv Paul Faber – 6 1/2 Fälle» erhältlich. «Eine Frau beauftragte mich, ihren Mann zu bespitzeln. Seit einem Herzinfarkt war dieser auf strenger Diät. Die Frau hatte aber den Verdacht, er würde heimlich fette Speisen in Restaurants zu sich nehmen. […] Also wollte ich vor seinem Arbeitsort warten, bis er Feierabend hatte und ich ihn beschatten konnte. Vorher hatte ich aber noch das Buch ‹Beschatten für Dummies› gelesen.» Das Buch ist 96 Seiten dick, enthält sieben farbige Illustrationen von Eli Zwimpfer und kostet 15 Franken. Erhältlich im gut sortierten Fachhandel (zum Beispiel im Narrenschiff, dem Librodrom in Aesch, der Buchhandlung Annemarie Pfister in Basel, der Buchhandlung Die Buchhandlung in Reinach und der Buchhandlung zum Zytglogge in Bern). Oder Ihr bestellt es bei mir.
Mal will er’s so. Dann in anderer Gestalt.
Ein “s” am Schluss muss öfters her,
Wie Opa, nur eben zu Opas geballt
Zwei Punkte beenden der Vögel Einsamkeit.
à Propos Vögel: Für Kinder braucht’s ein er.
Wer deutsch lernen muss, tut einem Leid
Auch der Generäle’ “ä” ist ganz schön schwer.
Beim Auge sorgt das “n” für Gesichtersymetrie.
Doch liebsten Plurals bilde ich mit einem I.
Aus dem Espresso werden zwei Espressi
Aus dem Solo werden Soli.
Nun fragt ihr Euch bestimmt – tut nicht so, ich sehe es Euch doch an:
Dichter, wie ist es um die Vulva nur bestellt?
Gibts der Vulvas zwei oder ganz viele Vulven dann?
Oder erfreuen wir uns ganz vielen Vulvi auf der Welt?
Nur eins ist klar, ich brülle es heiser
(und kicher dabei ganz leise):
Bei der Vulva Scheiden sich die Geister.
“Unpfändbar sind: […] nach der Wahl des Schuldners entweder zwei Milchkühe oder Rinder, oder vier Ziegen oder Schafe, sowie Kleintiere nebst dem zum Unterhalt und zur Streu auf vier Monate erforderlichen Futter und Stroh, soweit die Tiere für die Ernährung des Schuldners und seiner Familie oder zur Aufrechterhaltung seines Betriebes unentbehrlich sind; […] die Bekleidungs-, Ausrüstungs- und Bewaffnungsgegenstände, das Dienstpferd und der Sold eines Angehörigen der Armee, das Taschengeld einer zivildienstleistenden Person sowie die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände und die Entschädigung eines Schutzdienstpflichtigen”
Irgendwie beruhigend zu wissen, dass mir niemand mein Dienstpferd, geschweige denn meine hängenden und stehenden Früchte (auf den Wiesen vor dem 1. April) pfänden darf.